Arbeitskraftabsicherung für Unternehmer, Geschäftsführer und
Mitarbeiter ohne Gesundheitsfragen
Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler ab Alter 10 möglich
Profitieren Sie jetzt von interessanten, sehr günstigen Konditionen zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die eigene Arbeitskraft ist für Selbständige und Angestellte zur Sicherung des jeweiligen Lebensstandards oft ein hohes Gut - in der Praxis jedoch ist die Absicherung über eine herkömmliche Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund von Gesundheitsfragen und Vorerkrankungen oftmals nicht möglich.
Als Arbeitgeber können Sie Ihren Mitarbeitern die Absicherung dieses betriebsfremden Risikos über einen Gruppenvertrag anbieten.
Und das Beste hierbei ist: es handelt sich nicht um eine betriebliche Altersversorgung (BAV) und den damit verbundenen Haftungsrisiken für den Arbeitgeber.
Sprechen Sie mit mir über diese zeitgemäße, interessante Möglichkeit für Ihr Unternehmen.
Niedrige Beiträge sichern
Wenn Sie schon in jungen Jahren vorsorgen, sichern Sie sich günstige Beiträge und verhindern Leistungsausschlüsse wegen Vorerkrankungen. Die Angebote können Sie in Ruhe vergleichen.
Dabei sollten Sie nicht nur auf den Preis achten, sondern auch die Vertragsbedingungen im Auge haben: Statt eines Vertragsausschlusses für bestimmte Erkrankungen sollten Sie besser einen Beitragszuschlag akzeptieren und mit dem Versicherer schwarz auf weiß vereinbaren, dass der Mehrbetrag nach ausgeheilter Krankheit wieder wegfällt.
Ihr Beruf sollte auch während eines möglichen Erziehungsurlaubs Maßstab für die Anerkennung der Berufsunfähigkeit bleiben, denn als Hausfrau bzw. -mann ist man nur beschränkt geschützt.
Nicht zu knapp kalkulieren
Ihr Vertrag sollte nicht zu früh auslaufen, denn vielfach wird man erst mit 50 Jahren berufsunfähig. Auch die Berufsunfähigkeitsrente sollte nicht zu knapp bemessen sein, als Faustregel gilt: 75 Prozent des Nettoeinkommens mit 45 Jahren. Die Police sollte die Möglichkeit zur Höherversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung vorsehen, damit sich die Rente etwa bei späterer Heirat oder Geburt von Kindern problemlos anpassen lässt.
Wichtig: Gesundheitsfragen des Versicherers müssen immer wahrheitsgemäß beantwortet werden; bei Falschangaben droht der Verlust des Versicherungsschutzes.