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Arbeitskraftabsicherung für Unternehmer, Geschäftsführer und

                                         Mitarbeiter ohne Gesundheitsfragen

Berufs­unfähig­keitsversicherung für Schüler ab Alter 10 möglich

 

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Arbeitskraftabsicherung für Unternehmer, Geschäftsführer und Mitarbeiter ohne Gesundheitsfragen möglich

Profitieren Sie jetzt von interessanten, sehr günstigen Konditionen zur Berufs­unfähig­keitsversicherung.

Die eigene Arbeitskraft ist für Selbständige und Angestellte zur Sicherung des jeweiligen Lebensstandards oft ein hohes Gut - in der Praxis jedoch ist die Absicherung über eine herkömmliche Berufs­unfähig­keitsversicherung aufgrund von Gesundheitsfragen und Vorerkrankungen oftmals nicht möglich.

Als Arbeitgeber können Sie Ihren Mitarbeitern die Absicherung dieses betriebsfremden Risikos über einen Gruppenvertrag anbieten.

Und das Beste hierbei ist: es handelt sich nicht um eine betriebliche Altersversorgung (BAV) und den damit verbundenen Haftungsrisiken für den Arbeitgeber.

Sprechen Sie mit mir über diese zeitgemäße, interessante Möglichkeit für Ihr Unternehmen.

 


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Berufsunfähigkeitsversicherung


Berufs­unfähig­keitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung

Worauf muß ich besonders achten?

Niedrige Beiträge sichern

Wenn Sie schon in jungen Jahren vorsorgen, sichern Sie sich günstige Beiträge und verhindern Leistungsausschlüsse wegen Vorerkrankungen. Die Angebote können Sie in Ruhe ver­gleichen.

Dabei sollten Sie nicht nur auf den Preis achten, sondern auch die Vertragsbedingungen im Auge haben: Statt eines Vertragsausschlusses für bestimmte Erkrankungen sollten Sie besser einen Beitragszuschlag akzeptieren und mit dem Versicherer schwarz auf weiß vereinbaren, dass der Mehrbetrag nach ausgeheilter Krankheit wieder wegfällt.

Ihr Beruf sollte auch während eines möglichen Erziehungsurlaubs Maßstab für die Anerkennung der Berufs­unfähig­keit bleiben, denn als Hausfrau bzw. -mann ist man nur beschränkt geschützt.



Nicht zu knapp kalkulieren

Ihr Vertrag sollte nicht zu früh auslaufen, denn vielfach wird man erst mit 50 Jahren berufsunfähig. Auch die Berufs­unfähig­keitsrente sollte nicht zu knapp bemessen sein, als Faustregel gilt: 75 Prozent des Nettoeinkommens mit 45 Jahren. Die Police sollte die Möglichkeit zur Höherversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung vorsehen, damit sich die Rente etwa bei späterer Heirat oder Geburt von Kindern problemlos anpassen lässt.

Wichtig: Gesundheitsfragen des Versicherers müssen immer wahrheitsgemäß beantwortet werden; bei Falschangaben droht der Verlust des Versicherungsschutzes.

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