- Überprüfung erfolgt in Zusammenarbeit mit spezialisierten Rechtsdienstleistern
- abgeschlossene Verträge zwischen 1991 und 2007 sind hierfür oft interessant, in Einzelfällen auch Verträge ab 2008
- Auch für bereits gekündigte oder abgelaufene Verträge in den letzten 9 Jahren überprüfbar
- Überprüfung von Rürup- bzw. Basisrentenverträgen ist auch möglich
- Auf Wunsch Einbezug eines Prozesskostenfinanzierers
- Außergerichtliche Einigung möglich